Allgemeine Geschäftsbedingungen von Opta für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen |
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| 1. | Begriffsbestimmungen: | |||
| a) | „Bedingungen“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf von Waren, Gütern und Ausrüstung („Waren“), die Bestandteil des Vertrags sind und diesen ergänzen. | |||
| b) | „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2) über den Kauf und Verkauf der Waren, bestehend aus: | |||
| (i) | das Angebot des Verkäufers (einschließlich etwaiger Dokumente, auf die im Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird) und dessen Annahme durch den Käufer; oder | |||
| (ii) | die Bestellung und deren Annahme durch den Verkäufer sowie diese Bedingungen und etwaige zusätzliche schriftliche Vereinbarungen | |||
| c) | „Liefern“, „geliefert“ oder „Lieferung“ bezeichnet den Vorgang: | |||
| (i) | Lieferung oder Bereitstellung der Waren ab Werk, sofern zwischen Käufer und Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde | |||
| d) | „Liefertermin(e)“ bezeichnet den im Vertrag angegebenen Termin oder die dort angegebenen Termine, an denen die Lieferung der Waren bzw. von Teillieferungen der Waren erfolgen soll; oder den bzw. die gemäß der vom Verkäufer erteilten Mitteilung verlängerten Termin(e) hierfür. | |||
| e) | „ab Werk“ bedeutet, dass die Waren dem Käufer am Standort des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sie für den Export abgefertigt oder auf ein Abholfahrzeug verladen wurden. | |||
| f) | „Ware“ bezeichnet alle Gegenstände (einschließlich speziell angefertigter Waren), die zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses beweglich sind, mit Ausnahme des Geldes, mit dem der Preis zu zahlen ist, von Wertpapieren und Forderungen (einschließlich aller Teillieferungen der Ware oder von Teilen davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat. | |||
| g) | „Bestellung“ bezeichnet die vom Käufer erteilte schriftliche Bestellung über die Lieferung der Waren sowie die (gegebenenfalls) durch ausdrücklichen Verweis auf der Vorderseite der Bestellung einbezogenen Unterlagen. | |||
| h) | „Partei“ bezeichnet den Verkäufer oder den Käufer, und „Parteien“ bezeichnet beide. | |||
| i) | „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die ein Angebot des Verkäufers zum Verkauf der Waren annimmt oder die Bestellung für die Waren und/oder Dienstleistungen aufgibt. | |||
| j) | „Verzug des Käufers“ bezeichnet einen Verzug des Käufers in der in diesen Bedingungen beschriebenen Weise. | |||
| k) | „Verkäufer“ bezeichnet die „ Opta Minerals , Inc.“ oder eine ihrer Tochtergesellschaften, auf die auf der Vorderseite der Bestellung Bezug genommen wird. | |||
| 2. | Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung dieser Bedingungen nicht zu berücksichtigen; sie haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. | |||
| 3. | Begriffe (einschließlich der im Vertrag definierten Begriffe), die den Singular bezeichnen, schließen, sofern es der Kontext erfordert, auch den Plural ein und umgekehrt. Die Begriffe „schriftlich“ und „in schriftlicher Form“ umfassen alle Mittel der sichtbaren Wiedergabe. | |||
| 4. | Der Verkäufer verkauft und der Käufer erwirbt die Waren gemäß dem Vertrag. | |||
| 5. | Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Dokumenten, die Bestandteil des Vertrags sind, gilt folgende Rangfolge: | |||
| a) | Jede schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien, in der die Parteien vereinbaren, dass eine der Bestimmungen dieser Bedingungen außer Kraft gesetzt werden soll; | |||
| b) | Das Angebot des Verkäufers und die Unterlagen (sofern vorhanden), auf die im Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird; | |||
| c) | diese Bedingungen; und | |||
| d) | Der Befehl. | |||
| 6. | Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers unterzeichnet wurden. Abweichende Bedingungen, die der Käufer in seiner Bestellung oder in einem anderen Dokument des Käufers vorschlägt, werden nicht Bestandteil des Vertrags. | |||
| 7. | Eine Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde. | |||
| 8. | Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen einer Bestellung (einschließlich etwaiger Spezifikationen) sicherzustellen. | |||
| 9. | Menge, Qualität und Beschreibung der Waren sowie etwaige Spezifikationen richten sich nach den Angaben im Angebot des Verkäufers (sofern dieses vom Käufer angenommen wurde) oder in der Bestellung (sofern diese vom Verkäufer angenommen wurde). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist, um die Waren an geltende gesetzliche Anforderungen anzupassen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen. | |||
| 10. | Ein vom Verkäufer angenommener Auftrag darf vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert, geändert oder ausgesetzt werden, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang von allen Verlusten (einschließlich entgangener Gewinne), Kosten (einschließlich der Kosten für alle aufgewendeten Arbeits- und Materialaufwendungen), Schäden, Gebühren und Aufwendungen freistellt, die dem Verkäufer infolge der Stornierung, Änderung oder Aussetzung entstehen. | |||
| 11. | Der Preis der Waren entspricht dem in der vom Verkäufer angenommenen Bestellung angegebenen Preis oder, falls eine solche Bestellung oder Annahme nicht vorliegt, dem im schriftlichen Angebot des Verkäufers genannten Preis. | |||
| 12. | Alle angegebenen Preise gelten für den im Angebot genannten Zeitraum (und, falls kein Zeitraum angegeben ist, nur für bis zu 30 Tage ab dem Datum der Angebotserstellung); danach können sie vom Verkäufer ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers geändert werden. | |||
| 13. | Die angegebenen Preise beziehen sich auf den im schriftlichen Angebot des Verkäufers genannten Lieferumfang. Bei Abweichungen, unter anderem hinsichtlich des Umfangs der bestellten Waren einschließlich der Liefertermine, gegenüber dem Angebot des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, die angegebenen Preise anzupassen. | |||
| 14. | Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle vom Verkäufer angegebenen Preise ab Werk; und falls der Verkäufer zustimmt, die Waren an einen anderen Ort als sein Betriebsgelände zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer entstehenden Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen. | |||
| 15. | Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer („GST“) oder sonstiger staatlicher Abgaben oder Zölle, zu deren Zahlung der Käufer zusätzlich verpflichtet ist, und zwar zu dem jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Satz und in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Weise. Wird eine Steuerbefreiung geltend gemacht, muss der Käufer eine Befreiungsbescheinigung vorlegen. Alle zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer aufgrund eines staatlichen Gesetzes oder einer Anordnung oder Verordnung einer staatlichen Behörde oder Dienststelle entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Der Preis versteht sich abzüglich etwaiger vom Käufer zu entrichtender Quellensteuer, und der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, eine solche Steuer vom Preis einzubehalten oder abzuziehen. | |||
| 16. | Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle von Änderungen der für die Waren geltenden oder diese betreffenden gesetzlichen Bestimmungen oder technischen Normen, die nach Abschluss dieses Vertrags eintreten, eine (einvernehmlich schriftlich zu vereinbarende) Preisanpassung vorzunehmen. | |||
| 17. | Nach Annahme der Bestellung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Erfüllung oder die Lieferung im Rahmen einer Bestellung auszusetzen, wenn der Verkäufer nach vernünftiger Einschätzung zu dem Schluss gelangt, dass die Bonität des Käufers unzureichend ist oder dass der Käufer nicht in der Lage sein wird, die gemäß dem Vertrag fälligen und zahlbaren Beträge zu begleichen, oder wenn der Käufer die Zahlung eines fälligen und zahlbaren Betrags versäumt („Aussetzung“). Der Verkäufer hat den Käufer durch schriftliche Mitteilung über eine solche Aussetzung zu informieren. | |||
| 18. | Der Käufer hat den Kaufpreis für die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung des Verkäufers zu zahlen. Die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Zahlungsbelege werden nur auf Anfrage ausgestellt. | |||
| 19. | Sollte der Käufer eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin leisten, ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel – berechtigt: | |||
| a) | alle weiteren Lieferungen und/oder Dienstleistungen an den Käufer auszusetzen und diese gemäß Ziffer 10 zu kündigen (ohne gegenüber dem Käufer für etwaige Verluste haftbar zu sein); | |||
| b) | nach eigenem Ermessen alle vom Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag oder anderen Verträgen oder Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erhaltenen Gelder, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen, auf die Begleichung der entsprechenden Rechnung anzurechnen; und | |||
| c) | dem Käufer auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung täglich Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) p. a. über dem durchschnittlichen Leitzins der Development Bank of Nova Scotia zu berechnen. | |||
| 20. | Der Käufer ist nicht berechtigt, an den Verkäufer fällige Zahlungen zurückzuhalten, mit Forderungen aufzurechnen oder anderweitig zu mindern, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt. | |||
| 21. | Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk. | |||
| 22. | Teillieferungen bzw. Teilleistungen der bestellten Waren sind zulässig. Sollen die Waren in Teillieferungen bzw. Teilleistungen erbracht werden, stellt jede Teillieferung bzw. Teilleistung einen eigenständigen Vertrag dar; das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen bzw. Teilleistungen gemäß diesen Bedingungen zu erbringen, oder etwaige Ansprüche des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigen den Käufer nicht dazu, den Vertrag insgesamt als gekündigt zu betrachten. | |||
| 23. | Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung zu prüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Eine solche Mängelanzeige ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. | |||
| 24. | Unterlässt es der Käufer, dem Verkäufer die Mängel innerhalb einer (1) Woche nach Erhalt der Ware mitzuteilen, gilt dieser Teil der Ware als von ihm angenommen. | |||
| 25. | Der Käufer ist nicht berechtigt, die Annahme zu verweigern oder eine Lieferung zurückzuweisen aufgrund (a) von Mängeln, die die Verwendung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen; (b) geringfügiger Abweichungen oder Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen; (c) von Gründen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Verkäufers liegen. | |||
| 26. | Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung und/oder Abnahme der Ware gehen zu Lasten des Käufers. | |||
| 27. | Der/die Liefertermin(e) kann/können nach Ermessen des Verkäufers und durch schriftliche Mitteilung an den Käufer um solche weiteren Fristen verlängert werden, die in angemessener Weise etwaige Verzögerungen widerspiegeln, die durch eines der folgenden Ereignisse verursacht werden, verursacht werden könnten oder verursacht wurden: | |||
| a) | Höhere Gewalt im Sinne dieser Vereinbarung; | |||
| b) | Jede Änderung oder Aussetzung des Vertrags gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen | |||
| c) | Jeder Vertragsverstoß seitens des Käufers; | |||
| d) | Sonstige Umstände, unter denen der Verkäufer gesetzlich Anspruch auf eine Fristverlängerung hat. | |||
| 28. | Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Käufers zurückzuführen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung einer der vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer („Verzug des Käufers“)). Im Falle eines Verzugs des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die ihm infolge des Verzugs des Käufers entstandenen Mehrkosten geltend zu machen. | |||
| 29. | Sollte der Käufer es versäumen, dem Verkäufer zum vereinbarten Liefertermin angemessene Lieferanweisungen zu erteilen, so kann der Verkäufer – unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel – Folgendes tun: | |||
| a) | die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung zu stellen; oder | |||
| b) | die Waren zum bestmöglichen erzielbaren Preis zu verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer etwaige Differenzen unter dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. | |||
| 30. | Der Verkäufer stellt eine Gutschrift nur für Waren oder Teile davon aus, die falsch geliefert bzw. erbracht oder im Übermaß geliefert wurden. | |||
| 31. | Die vom Verkäufer festgelegten Kosten für alle Abwicklungs- und Transportleistungen sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, die Waren wurden falsch geliefert oder in zu großer Menge geliefert oder die Kosten sind infolge der Erfüllung von Verpflichtungen durch den Verkäufer während der Gewährleistungsfrist gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden. | |||
| 32. | Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware mit deren Lieferung auf den Käufer über. | |||
| 33. | Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs an den Waren sowie aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Kaufpreises für die Waren sowie für alle anderen Waren, deren Verkauf durch den Verkäufer an den Käufer vereinbart wurde und deren Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. | |||
| 34. | Der Verkäufer gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind. | |||
| 35. | Der Verkäufer übernimmt gemäß Ziffer 34 keinerlei Haftung: | |||
| a) | hinsichtlich etwaiger Mängel an der Ware, die auf vom Käufer bereitgestellte Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen zurückzuführen sind; | |||
| b) | in Bezug auf Mängel, die auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, ungewöhnliche Betriebsbedingungen, die Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers (sei es mündlich oder schriftlich), unsachgemäßen Gebrauch oder Änderungen bzw. Reparaturen an der Ware ohne Zustimmung des Verkäufers oder unsachgemäße oder unzureichende Wartung durch den Käufer zurückzuführen sind; | |||
| c) | wenn die Ware in einer Weise, unter Umständen oder für einen Zweck verwendet wurde, die bzw. der vom Verkäufer vor Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise zu erwarten war oder dem Verkäufer nicht mitgeteilt wurde; | |||
| d) | wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Zahlungsziel beglichen wurde; | |||
| 36. | Mit Ausnahme der in Ziffer 34 genannten Gewährleistungen LEHNT DER VERKÄUFER HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN ODER SONSTIGEN BESTIMMUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH ANDERWEITIG AUS ZUSICHERUNGEN ERGEBEN KÖNNTEN, DIE VOM VERKÄUFER ODER IN SEINEM NAMEN IN BEZUG AUF DIE WAREN ABGEGEBEN WURDEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UMFASST ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH ANDERWEITIG AUS EINER BESCHREIBUNG ODER EINEM MUSTER DER WAREN ODER IHRER QUALITÄT ERGEBEN KÖNNTEN. | |||
| 37. | Wird dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen ein berechtigter Anspruch in Bezug auf eine der Waren mitgeteilt, der auf einem Mangel an der Qualität oder dem Zustand der Waren oder auf deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruht, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers nach eigenem Ermessen auf die kostenlose Reparatur der Waren oder den kostenlosen Ersatz der Waren (bzw. des betreffenden Teils) oder auf die Rückerstattung des Preises der mangelhaften Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) an den Käufer zu erstatten. | |||
| 38. | Der Anspruch aus dieser Garantie gilt ausschließlich für den Käufer. | |||
| 39. | In Ziffer 37 ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers für alle Gewährleistungsansprüche geregelt. | |||
| 40. | Kündigung und/oder Aussetzung der Warenlieferung | |||
| Für den Fall, dass: | ||||
| a) | der Käufer gegen den Vertrag verstößt; oder | |||
| b) | der Käufer eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder (sofern es sich um eine natürliche Person oder eine Firma handelt) in Konkurs geht oder (sofern es sich um eine Gesellschaft handelt) in Liquidation geht (außer zum Zwecke einer Fusion oder Umstrukturierung) oder es wird ein Beschluss oder eine Anordnung zur solchen Abwicklung erlassen oder der Käufer wird anderweitig zahlungsunfähig oder unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag, eine Abtretung oder eine Vereinbarung zugunsten seiner Gläubiger oder es wird ein Insolvenzverwalter oder Verwalter für seine Angelegenheiten bestellt oder es wird beim Gericht ein Antrag auf Bestellung eines gerichtlichen Verwalters gestellt oder er wird unter eine gerichtliche Verwaltungsanordnung gestellt; oder | |||
| c) | ein Pfandgläubiger den Besitz an einem Teil des Vermögens oder der Vermögenswerte des Käufers übernimmt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder | |||
| d) | der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; | |||
| e) | es kommt zu einem Kontrollwechsel beim Käufer, der nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers die Stellung, die Rechte oder die Interessen des Käufers nachteilig beeinträchtigt. (Im Sinne dieser Unterklausel bedeutet „Kontrolle“ die Fähigkeit, die Angelegenheiten eines anderen zu lenken, sei es aufgrund eines Vertrags, des Besitzes von Anteilen oder aus sonstigen Gründen); oder | |||
| f) | nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers eine wesentliche Änderung der finanziellen Lage des Käufers eintritt, die die Fähigkeit des Käufers zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen dürfte; oder | |||
| g) | Der Verkäufer hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer unmittelbar bevorsteht, und setzt den Käufer entsprechend davon in Kenntnis, | |||
| Der Verkäufer ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung (i) den Vertrag bei Eintritt eines der in Ziffer 40 genannten Ereignisse mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags ohne weitere Ankündigung auszusetzen, ohne dass ihm daraus eine Haftung gegenüber dem Käufer entsteht. | ||||
| 41. | Mit Zustellung der schriftlichen Mitteilung des Verkäufers über eine solche Kündigung oder Aussetzung gilt Folgendes: (i) Sind die Waren geliefert oder fertiggestellt, aber noch nicht bezahlt worden, so wird der Preis ungeachtet etwaiger vorheriger gegenteiliger Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar, und (ii) ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer gestellte Sicherheiten oder gezahlte Beträge einzubehalten und diese Sicherheiten oder Beträge zur Deckung der dem Verkäufer entstandenen Verluste und Schäden, sofern vorhanden, zu verwenden oder, falls keine solchen Sicherheiten oder vom Käufer gezahlten Beträge vorliegen, diese auf andere Weise einzuziehen. | |||
| 42. | Eine Kündigung des Vertrags durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von bestehenden Verpflichtungen, die am Tag der Kündigung oder davor entstanden oder fällig geworden sind. | |||
| 43. | Die dem Verkäufer gemäß dem Vertrag eingeräumten Rechte und Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehenden Rechten und Rechtsbehelfen und schränken diese weder ein noch beeinträchtigen sie sie. | |||
| 44. | Die Erfüllung des Vertrags durch den Verkäufer setzt Folgendes voraus: | |||
| a) | der Käufer alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und sonstigen Erlaubnisse von den für den Bestimmungsort und den Verwendungszweck der Waren zuständigen Behörden einholt; | |||
| b) | Falls der Verkäufer eine Genehmigung oder Lizenz einer staatlichen oder sonstigen Aufsichtsbehörde benötigt, muss diese Genehmigung oder Lizenz dem Verkäufer zum erforderlichen Zeitpunkt erteilt worden sein; | |||
| 45. | Der Käufer hat alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen sowie Satzungen einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen (einschließlich aller Gesetze und Vorschriften bezüglich des Exports, Reexports oder Imports von Waren), und hat auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung auszusetzen, wenn der Käufer gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. | |||
| 46. | Durch eine solche Weitergabe, durch die Vermittlung von Verträgen über diese Güter oder durch die Bereitstellung anderer wirtschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang mit diesen Gütern wird kein von der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder den Vereinten Nationen verhängtes Embargo verletzt, auch unter Berücksichtigung der Beschränkungen des inländischen Geschäftsverkehrs und der Verbote zur Umgehung dieser Embargos. | |||
| 47. | Sollte dies erforderlich sein, um Behörden oder dem Verkäufer die Durchführung von Exportkontrollprüfungen zu ermöglichen, hat der Käufer dem Verkäufer auf dessen Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den jeweiligen Endkunden, den jeweiligen Bestimmungsort und den jeweiligen Verwendungszweck der vom Verkäufer gelieferten Waren sowie über etwaige bestehende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung zu stellen. | |||
| 48. | Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Geldbußen, Verlusten, Kosten und Schäden frei, die sich aus einer Nichteinhaltung der Exportkontrollvorschriften durch den Käufer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, und der Käufer hat dem Verkäufer alle daraus resultierenden Verluste und Aufwendungen zu ersetzen. | |||
| 49 | Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag und soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Gesamthaftung des Verkäufers, seines Personals, seiner verbundenen Unternehmen sowie seiner Subunternehmer für Handlungen oder Unterlassungen – sei es aus Vertrag, aus deliktischem Recht (einschließlich Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung), im Rahmen von Schadensersatzansprüchen oder aufgrund anderer rechtlicher oder billigkeitsrechtlicher Grundlagen – auf den Vertragspreis der Waren beschränkt; | |||
| 50. | Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn (tatsächlichen oder erwarteten), Nutzungsausfall, Produktionsausfall (einschließlich des Verlusts von Kohlenwasserstoffen), Vertragsverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Umsatzausfall, Kapitalkosten, Wiederbeschaffungskosten, Verlust von Firmenwert, Reputationsverlust, Verlust von Informationen oder Daten, Verluste aus Verträgen mit Dritten, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Zinsverluste, Stromausfälle, Kosten für bezogenen oder Ersatzstrom, vertragliche Ansprüche Dritter oder für indirekte, zufällige, besondere, Straf-, Vertrauens-, Folge- oder sonstige Schäden, einschließlich Verluste oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrags durch den Verkäufer ergeben, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen. | |||
| 51. | Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn es zu einer Verzögerung bei der Erfüllung oder zu einer Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Waren kommt, sofern die Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Im Sinne dieser Klausel bezeichnet „höhere Gewalt“ jedes unvorhergesehene Ereignis, das sich der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers entzieht, wie beispielsweise – ohne darauf beschränkt zu sein – Naturkatastrophen, Maßnahmen von Regierungen oder Behörden, die Nichterteilung von Genehmigungen, Feindseligkeiten zwischen Staaten, Krieg, Unruhen, zivile Unruhen, Bürgerkrieg, Aufstände, Blockaden, Ein- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos, Regenstürme, Frost, nationaler Notstand, Erdbeben, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Hurrikane oder andere außergewöhnliche Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, Terrorakte, Unfälle, Sabotageakte, Streiks, Material- oder Lieferengpässe, Infektionskrankheiten, Epidemien sowie Reisebeschränkungen oder Reisewarnungen aufgrund solcher Ereignisse. Wird eine Verzögerung bei der Vertragserfüllung oder eine Nichterfüllung des Vertrags durch die Verzögerung eines Subunternehmers des Verkäufers verursacht und liegt diese außerhalb der Kontrolle des Verkäufers sowie ohne dessen Verschulden oder Fahrlässigkeit, so übernimmt der Verkäufer keine Haftung für diese Verzögerung. | |||
| 52. | Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Situation höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate andauert. In einem solchen Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der Kosten für bereits fertiggestellte/gelieferte Waren, für Material oder Waren, die in angemessener Weise bestellt wurden, für sonstige Aufwendungen, die in angemessener Weise in der Erwartung der Fertigstellung der Waren entstanden sind, sowie für die angemessenen Kosten für den Abtransport der Ausrüstung des Verkäufers und den Abzug des Personals. | |||
| 53. | Der Käufer darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten; diese Zustimmung muss von dessen bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet sein. Jeder Versuch einer Übertragung oder Abtretung ist unwirksam. Der Verkäufer kann die Erteilung seiner Zustimmung an Bedingungen knüpfen. | |||
| 54. | Der Verkäufer ist berechtigt, seine Rechte (einschließlich Forderungen) aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abzutreten. | |||
| 55. | Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags oder eines Teils davon an Dritte zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Käufers einzuholen. | |||
| 56. | Alle im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren angegebenen Versandbedingungen richten sich nach den Incoterms 2000 oder deren jeweils gültiger Fassung, die von Zeit zu Zeit geändert, ergänzt oder überarbeitet werden kann. | |||
| 57. | Der Käufer hat alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und Satzungen einzuhalten, die seine Verpflichtungen und die Erfüllung des Vertrags betreffen, und hat auf eigene Kosten alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einzuholen; ferner hat er dem Verkäufer auf Verlangen Informationen oder Unterlagen über die Einhaltung dieser Vorschriften durch den Käufer sowie alle sonstigen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, damit der Verkäufer alle für seine Vertragserfüllung geltenden Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und Anforderungen einhalten kann. | |||
| 58. | Jede Mitteilung, die eine Partei gemäß diesen Bedingungen an die andere Partei richten muss oder darf, muss schriftlich erfolgen und von den bevollmächtigten Vertretern der sendenden Partei unterzeichnet sein; sie ist an die andere Partei an deren eingetragenen Sitz, Hauptgeschäftssitz oder an eine andere Adresse zu richten, die der sendenden Partei zum jeweiligen Zeitpunkt mitgeteilt wurde. Mitteilungen können per E-Mail, Fax oder persönlich oder per vorausbezahltem Einschreiben zugestellt werden und gelten als zugestellt: (i) bei Zustellung per E-Mail, Fax oder persönlich zum Zeitpunkt der Zustellung; (ii) bei Zustellung per vorausbezahltem Einschreiben drei Werktage nach Aufgabe; |
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| 59. | Ein Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung eines Vertragsverstoßes durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung. Sollte der Verkäufer die Durchsetzung seiner Rechte aus dem Vertrag aufschieben, zeitlich verschieben oder davon absehen, so berührt dies nicht sein Recht, diese Rechte zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. | |||
| 60. | Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist diese Bestimmung in dem Umfang auszulegen, einzuschränken oder, falls erforderlich, zu streichen, der zur Beseitigung dieser Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit erforderlich ist; die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen sowie der verbleibende Teil der betreffenden Bestimmung bleiben davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit. | |||
| 61. | Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleiben nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags keine Bestimmungen bestehen. | |||
| 62. | Der Vertrag (einschließlich dieser Bedingungen) unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario und ist entsprechend auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Jede Partei erklärt sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Provinz- oder Bundesgerichte von Ontario, Kanada, einverstanden, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen und/oder der Erfüllung des Vertrags sowie alle sonstigen zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten zu entscheiden. | |||
| 63. | Keine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Spezifikation der Waren darf so ausgelegt werden, dass sie den Verkäufer daran hindert oder einschränkt, Waren an andere Personen zu verkaufen, einschließlich Personen, die möglicherweise mit dem Käufer im Wettbewerb stehen. | |||